Amtsverschwiegenheit
- Autor(en)
- Florian Pichler
- Abstrakt
Geistliche Amtsträger, die die religiöse Autorität aufgrund der Ämterfreiheit selbst auswählt, unterliegen einer durch staatliche Gesetze geschützten geistlichen Amtsverschwiegenheit, unabhängig von ihrer Konfession oder ihrer Zugehörigkeit zu welcher Kirche oder Religionsgesellschaft. Die Regelung dieses Rechtsinstituts wird als innere Angelegenheit (vgl. Art. 15 StGG/Art. 9 EMRK) angesehen.
- Organisation(en)
- Institut für Kirchenrecht und Religionsrecht
- Seiten
- 29–32
- Anzahl der Seiten
- 4
- Publikationsdatum
- 2022
- ÖFOS 2012
- 505018 Religionsrecht, 603907 Kirchenrecht
- Schlagwörter
- Link zum Portal
- https://ucrisportal.univie.ac.at/de/publications/amtsverschwiegenheit(e5972752-75d5-4624-932d-9ef52fc1aae1).html