Wie privat und wie öffentlich soll Religion sein?

Autor(en)
Andreas Kowatsch
Abstrakt

Thema im Fokus: Privatsache? – Wie privat und wie öffentlich soll Religion sein

Kopftuch, Kippa oder Kreuz: Die freie Ausübung und das Bekenntnis zu religiösen Überzeugungen ist ein grundlegendes Merkmal von Staaten, die religiös-weltanschaulich neutral sind und sich den Menschenrechten verpflichtet fühlen. Viele Menschen sind heutzutage der Meinung, dass Religion eine „Privatsache“ ist. Aber bedeutet das, dass Religion vollständig aus dem öffentlichen Raum verschwinden muss? Was genau bedeutet „Privatsache“? Wo beginnt und endet die „Privatsphäre“?

Organisation(en)
Institut für Kirchenrecht und Religionsrecht
Publikationsdatum
06-2024
ÖFOS 2012
603907 Kirchenrecht, 505018 Religionsrecht, 603209 Kanonisches Recht
Link zum Portal
https://ucrisportal.univie.ac.at/de/publications/wie-privat-und-wie-oeffentlich-soll-religion-sein(2238a4ad-4cd8-40d4-9bd6-d8037f3278d7).html