Wednesday 16. May 2012
Katholisch-Theologische Fakultät

Freistellung für Forschungs- und Lehrzwecke

  • Das Instrument der Freistellung wurde speziell für das wissenschaftliche Universitätspersonal geschaffen; im Gegensatz zum Karenzurlaub handelt es sich hierbei um eine „Dienstverrichtung" für die Universität an einem anderen Ort (dies wird in den meisten Fällen eine andere universitäre Einrichtung sein).
  • Eine Freistellung zum Zwecke der Forschung bedeutet demnach keine Entbindung von den Dienstpflichten, sondern lediglich eine vorübergehende Änderung dieser Dienstpflichten. Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter ist während der Zeit der Freistellung von ihren/seinen Aufgaben an ihrer/seiner Dienststelle befreit, um anderswo in Lehre und/oder Forschung facheinschlägig tätig sein zu können.
  • Neben Interessen der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters gibt es das berechtigte Interesse des Arbeitgebers, dass die in der Zeit der Freistellung gewonnenen Forschungsergebnisse und Lehrerfahrungen nach der Rückkehr an die Universität in deren/dessen Tätigkeit einfließen.

 

 

Formulare für Freistellungen

 

Bitte ausgefüllt und unterschrieben mindestens drei Tage vor der Abreise am 

Dekanat abgeben.

 

  • Freistellung: länger als 1 Monat unter Beibehaltung der Bezüge: Außer dem ausgefüllten Formular mit den entsprechenden Unterschriften wird überdies benötigt: Einladungsschreiben (in deutscher oder englischer Sprache), allenfalls: Berufstätigkeit und Höhe der Nettoeinkünfte des Ehegatten während der Freistellung, Höhe des letzten Monatsbezuges (einschl. allfälligem Kollegiengeld), Kopie des Kontoauszugs, Höhe sämtlicher Einkünfte während der Freistellung, Angabe von Stipendien (auch abgelehnte - unter Angabe der Ablehnungsgründe); zusätzliche Angaben für eine Freistellung im AUSLAND: Art und Höhe der während der Freistellung in Österreich weiterhin anfallenden Kosten, welche als berücksichtigungswürdig veranschlagt werden können (z.B. Wohnungskosten, Lebensunterhaltskosten für die Familie etc.), Art und Höhe der von der Arbeitnehmerin / vom Arbeitnehmer im Ausland veranschlagten Wohn- und Lebenshaltungskosten bzw. sonstiger berücksichtigungswürdiger Kosten;
  • Freistellung unter Entfall der Bezüge: Außer dem ausgefüllten Formular mit den entsprechenden Unterschriften wird noch ein Einladungsschreiben (in deutscher oder englischer Sprache) benötigt.

 

 

 

Reiseschecks für Forschungszwecke:

(für alle WissenschaftlerInnen mit Dienstverhältnis zur Universität Wien)

 

Bitte zugleich einen Antrag auf FREISTELLUNG (Formulare oben!) an das Dekanat richten.

Höhe des/der Reiseschecks: Für Wissenschafter der Fakultät beträgt der Zuschuss derzeit € 400,- pro Jahr, für Jungwissenschafter € 500,-.

 

Antragsfrist ist jeweils der 30. Juni !!!

 

Formular hier zum Downloaden:

Antrag auf Reisekostenzuschuss (Bitte an das Dekanat richten)

Reisekostenzuschuss - Zahlungsanweisung (Bitte an das Dekanat richten)

 

 

 

Dienstreisen (für Mitglieder des Leitungsteams):

 

1. VOR Antritt der Dienstreise: Dienstreiseantrag stellen;

Der Dienstreiseantrag ist zwecks Genehmigung an das Dekanat zu richten.

Ein Antrag auf Freistellung ist NICHT erforderlich.

 

2. NACH erfolgter Dienstreise: Die Reiserechnung ist mit den Reisebelegen

am Dekanat einzureichen.

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