Inhalt:
Seminararbeiten sollen in der Regel gegen Ende des laufenden Semesters abgegeben werden!
Der Leiter od. die Leiterin der Lehrveranstaltung ist jedoch berechtigt, das Nachreichen eines schriftlichen Beitrags bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum folgenden 30. Juni, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum folgenden 30. November zu gestatten, sofern zum Zeitpunkt des Nachreichens eine aufrechte Zulassung besteht.