WS 2012/13
VK 010036 Kirchenrecht im Überblick, 2std.
Ort und Zeit: MO 14-16 h, HS 46
Beginn: 1. 10. 2012
– Pflichtfach für Studienrichtung
Bachelor katholische Religionspädagogik und Lehramt katholische
Religion
Inhalt:
Gegenstand dieser Einführungsvorlesung sind Überblickslinien der theologischen Grundlegung des Kirchenrechts, der sog. Allgemeinen Normen des Codex Iuris Canonici (CIC), des kirchlichen Verfassungsrechts sowie des Sakramentenrechts.
Ziele:
Kenntnis der wichtigsten kirchenrechtlichen Themenbereiche,
Verdeutlichung des Verständnisses für den theologischen
Zusammenhang von Kirche und Recht
Methode:
Vorlesung mit ausführlicher Möglichkeit zu Rückfragen und Diskussion; zu jeder Vorlesung werden Arbeitsblätter mit thematischer Übersicht und bibliographischen Hinweisen ausgeteilt
Literatur:
CIC/1983 (Lat./dt.), Kevelaer, 6. Aufl. 2009 (sollte zu den Vorlesungen
mitgebracht werden).
Winfried Aymans/Klaus Mörsdorf, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici, Bd. I, Paderborn – München – Wien – Zürich, 13. Aufl. 1991.
Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hrsg. von Joseph Listl/Heribert Schmitz, Regensburg, 2. Aufl. 1999.
Peter Krämer, Kirchenrecht I u. II, Stuttgart, Berlin, Köln 1992/1993.
Libero Gerosa, Das Recht der Kirche (AMATECA 12), Paderborn 1995.
VO 010080 Sanktionen in der Kirche, 2std.
Ort und Zeit: MI 14-16 h, HS 46
Beginn: 3. 10. 2012
Inhalt:
Das Gesetzbuch der Lateinischen Kirche, der Codex Iuris Canonici,
enthält in seinem Liber VI eine detaillierte Kodifikation der
„Strafbestimmungen in der Kirche“. Nach c. 1311 CIC ist es
ein „angeborenes und eigenes Recht der Kirche, straffällig
gewordene Gläubige durch Strafmittel zurechtzuweisen.“ Das nur
selten angewendete kirchliche Sanktionsrecht ist erst im Zuge der
Vorkommnisse sexuellen Mißbrauchs seitens kirchlicher Amtsträger
wieder breiter in den Blick gekommen. An der theoretischen
Durchdringung und literarischen Bearbeitung dieses Spezialgebietes
hat es jedoch in der Kirchenrechtswissenschaft nicht gefehlt.
Gegenstand der Vorlesung ist die Darstellung dieser Materie vor dem
Hintergrund ihrer theologischen Fundierung.
Ziele:
Weckung des Verständnisses für die Notwendigkeit, Berechtigung und
Grenzen eines kirchlichen Sanktionsrechts. Vermittlung von
Grundkenntnissen über die einzelnen Straftatbestände, die
verschiedenen Sanktions- bzw. Strafarten sowie über deren
rechtmäßige Anwendung.
Methode:
Vorlesung mit ausführlicher Möglichkeit zu Rückfragen und
Diskussion; zu jeder Vorlesung werden Arbeitsblätter mit
thematischer Übersicht und bibliographischen Hinweisen ausgeteilt
Literatur:
CIC/1983 (Lat./dt.), Kevelaer, 6. Aufl. 2009 (sollte zur Vorlesung mitgebracht werden).
„Strafrecht“ in einer Kirche der
Liebe. Notwendigkeit oder Widerspruch? (= KB 9), hrsg. von L. Müller
u. a., Berlin 2006.
Reinhold Sebott, Das kirchliche
Strafrecht. Kommentar zu den Kanones 1311–1399 des Codex Iuris
Canonici, Frankfurt a. M. 1992.
Wilhelm Rees, Die Strafgewalt der Kirche.
Das geltende kirchliche Strafrecht – dargestellt auf der Grundlage
seiner Entwicklungsgeschichte, Berlin 1993.
BS 010047 Der Ehenichtigkeitsprozeß – in Rollenspielen 2std.
Zeit: MO 16.30-18.00 h
Beginn: 1. 10. 2012
Inhalt:
Die Massenmedien berichten immer wieder einmal über kirchliche
Ehenichtigkeitsverfahren prominenter Zeitgenossen. Das öffentliche
Interesse hieran scheint stets groß zu sein. Hartnäckig halten sich
in der Öffentlichkeit aber auch falsche Vorstellungen über solche
Verfahren. Dem will das Seminar abhelfen, indem anhand eines
tatsächlichen, aber verfremdeten, gänzlich anonymisierten Falles
ein Ehenichtigkeitsverfahren mit verteilten Rollen durchgespielt
werden soll. Zu besetzen sind die Rollen der Parteien
(klagende/nichtklagende Partei), der Rechtsbeistände, der Richter
sowie des Ehebandverteidigers.
Ziele:
Heranführung an den Ablauf eines solchen Verfahrens
Methode:
Bereitschaft zur Übernahme einer Prozeßrolle mit selbständiger
Ausarbeitung von rollenspezifischen Schriftsätzen und Diskussion.
Gewisse Grundkenntnisse des kirchlichen Eherechts sind zwar
hilfreich, aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme.
Literatur:
CIC/1983 (Lat./dt.), Kevelaer, 6. Aufl. 2009 (sollte zum Seminar mitgebracht werden). – Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Dignitas Connubii. Instruktion, die von den diözesanen und interdiözesanen Gerichten bei Ehenichtigkeitsverfahren zu beachten ist. Offizieller Text in lateinischer Sprache mit deutscher Übersetzung, Città del Vaticano 2005.
Winfried Aymans/Klaus Mörsdorf, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici, Bd. III, Paderborn u. a., 13. Aufl. 2007, 325–515. – Günter
Assenmacher, Die Eheverfahren, in: Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg, ²1999, S. 1187–1202. – Klaus Lüdicke, „Dignitas Connubii“. Die Eheprozeßordnung der katholischen Kirche. Text und Kommentar (BzMk 42), Essen 2005. – Elisabeth Kandler-Mayr, Rechtsschutz im Ehenichtigkeitsverfahren, in:
Rechtsschutz in der Kirche, hrsg. von L. Müller, Wien, Berlin 2011, S. 127–143.
FS/DA 010051 Kirche und Religionen in verschiedenen rechtlichen und kulturellen
Kontexten, 2std., persönliche Anmeldung im Institut erforderlich.
Ort und Zeit n. V. Vorbesprechung: 3. 10. 2012, 16.30 Uhr, Institut für Kanonisches Recht
Inhalt:
„Sehr wichtig ist besonders in einer pluralistischen Gesellschaft, daß man das Verhältnis zwischen der politischen Gemeinschaft und der Kirche richtig sieht …“ (GS 76). Da die Kirche immer in konkreten politischen Gemeinschaften lebt, ist es notwendig, das Verhältnis der Kirche zum Staat zu betrachten. Gegenstand der
Lehrveranstaltung wird zunächst die kirchliche Lehre vom Verhältnis zwischen Kirche und Staat sein. Besonderes Augenmerk soll sodann der historischen Entwicklung sowie den verfassungs- und vertragsrechtlichen Grundlagen des Staatskirchenrechts in der Republik Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland gelten. Schließlich werden Einzelaspekte dieses Verhältnisses wie z. B. der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen besprochen.
Ziel:
Kenntnis der wichtigsten Theorien über das Verhältnis von Kirche und Staat, der wichtigsten staatskirchenrechtlichen Systeme und Normenkomplexe; Sensibilisierung für die staatlich-rechtliche Komponente kirchlicher Angelegenheiten
Methode:
Selbständige Bearbeitung von Referatsthemen und deren gemeinsame Diskussion
Literatur:
Wilhelm Rees, Kirche im neuen Europa. Religionsunterricht, Finanzierung und Ehe in kirchlichem und staatlichem Recht. Mit einem Ausblick auf zwei afrikanische Länder, Wien u. a. 2007. – Hugo Schwendenwein, Österreichisches Staatskirchenrecht, Essen 1992. – Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland, hrsg. von Joseph Listl und Dietrich Pirson, 2 Bde., Berlin ²1994. – Österreichisches Staatskirchenrecht. Gesetze, Materialien, Rechtsprechung, 2 Bde., zusammengestellt von Inge Gampl, Richard Potz und Brigitte Schinkele, Wien 1990, 1993. – Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht, 3 Bde., Paderborn u. a. 2000, 2002, 2004. – Herbert Kalb/Richard Potz/Brigitte Schinkele, Religionsrecht, Wien 2003. – Richard Potz/Brigitte Schinkele, Religionsrecht im Überblick, Wien 2005; Axel Frhr. von Campenhausen/Heinrich de Wall, Staatskirchenrecht, 4. Aufl., München 2006. – Christoph Link/Stefan Muckel/Heinrich de Wall, Kirchenrecht. Ein Studienbuch,
München 2008; Politik ohne Religion?, Hrsg. von Libero Gerosa und Ludger Müller, Berlin 2012.