Wednesday 16. May 2012
Katholisch-Theologische Fakultät
Institut für Kanonisches Recht

Aktuelle Lehrveranstaltungen

 

 

Sommersemester 2012

Univ.-Prof. Dr. Dr. Ludger Müller

Institut für Kanonisches Recht


010047  Gr. 1

VO

Prüf.imm: nein

Kirchliches Verfassungsrecht: Die Verfassung der

katholischen Ostkirchen

3 ECTS, 2 SemStd

Unterrichtssprache: Deutsch

Erster Termin: 19.03.2012, Letzter Termin: 25.06.2012

Termine:
MO wtl von 19.03.2012 bis 25.06.2012 11.15-13.00 Ort: Hörsaal 48  Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8

Inhalt:
Die katholische Kirche ist nicht nur die Lateinische Kirche des Westens. Zu ihr gehören auch 21 katholische orientalische Kirchen, die sich durch ein eigenes Erbe in theologischer, liturgischer, spiritueller und disziplinär-rechtlicher Hinsicht auszeichnen. In der Vorlesung über das kirchliche Verfassungsrecht, wie es sich im Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium von 1990 niedergeschlagen hat, geht es neben den Grundfragen der kirchlichen Verfassung vor allem um die institutionellen Organe auf den Ebenen von Gesamtkirche, Teilkirchen (Eparchien), Teilkirchenverbänden und Gemeinden sowie um die auf diesen Ebenen bestehenden Ämter und Dienste. In der Vorlesung sollen so auch die Unterschiede zum Gesetzbuch der Lateinischen Kirche (CIC) deutlich gemacht werden.

Ziele:
Kenntnis von Grundzügen des orientalischen Kirchenverfassungsrechts. Kenntnis der wichtigsten Rechtsinstitute der kirchlichen Verfassung. Die Vorlesung ist in erster Linie für Studierende aus katholischen orientalischen Kirchen gedacht, kann aber auch von anderen Studierenden als Vorlesung zum kirchlichen Verfassungsrecht absolviert werden.

Methoden:
Vorlesung mit ausführlicher Möglichkeit zu Rückfragen und Diskussion; zu jeder Vorlesung werden Arbeitsblätter mit thematischer Übersicht und bibliographischen Hinweisen ausgeteilt.


Literatur:
CCEO/1990 (Lat./dt.), Paderborn 2000 (derzeit leider vergriffen).

Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hrsg. von Joseph Listl / Heribert Schmitz, Regensburg, 2. Aufl. 1999.

Johannes Madey, Quellen und Grundzüge des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium. Ausgewählte Themen (Beihefte z. MKCIC; Beiheft 22), Essen 1999.

Anrechenbar für:
Pflichtfach für 011 (08W, 11W) D 28, Pflichtfach für 011 (02W), Master RW M7

erscheint im Vorlesungsverzeichnis unter:
4.8. ReligionenrechtD28 Praktische EkklesiologieKirchenrechtD28 Praktische Ekklesiologie;


010061  Gr. 1

VK

Prüf.imm: nein

Grundfragen der Kirchenrechts 1: Theologische Grundlegung

des Kirchenrechts

1 ECTS, 1 SemStd

Unterrichtssprache: Deutsch

Erster Termin: 19.03.2012, Letzter Termin: 25.06.2012

Termine:
MO 19.03.2012, 26.03.2012 und 16.04.2012 14.15-15.00 Ort: Hörsaal 47  Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8; MO 23.04.2012 14.15-15.00 Ort: Hörsaal 48  Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8; MO wtl von 30.04.2012 bis 25.06.2012 14.15-15.00 Ort: Hörsaal 47  Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8

Inhalt:
Die Legitimation des kanonischen Rechts wurde vor allem zu Beginn des 20. Jahrhunderts durch den evangelischen Juristen Rudolph Sohm radikal in Frage gestellt: "Das Wesen der Kirche steht mit dem Wesen des Kirchenrechts in Widerspruch." Sohm hat mit seinen Thesen die Grundlagenforschung in der katholischen Kirchenrechtswissenschaft angestoßen und die Auseinandersetzung mit der Frage provoziert, wie eine Rechtsordnung in der Kirche zu legitimieren ist. In der Vorlesung werden verschiedene Modelle der theologischen Grundlegung des Kirchenrechts vorgestellt.

Ziele:
Kenntnis der wichtigsten Argumente für und wider die Legitimation der kirchlichen Rechtsordnung und Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit diesen Argumenten.

Methoden:
Vorlesung mit Möglichkeit zu Rückfragen und Diskussion; zu jeder Vorlesung werden Arbeitsblätter mit thematischer Übersicht und bibliographischen Hinweisen ausgeteilt.


Literatur:

CIC/1983 (Lat./dt.), Kevelaer, 6. Aufl. 2009 (sollte zu den Vorlesungen mitgebracht werden). CCEO /1990
(Lat./dt.), Paderborn 2000

Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hrsg. von Joseph Listl/Heribert
Schmitz, Regensburg, 2. Aufl. 1999

Peter Krämer, Kirchenrecht I, Stuttgart, Berlin, Köln 1992

Libero Gerosa, Das Recht der Kirche, Paderborn 1995 (AMATECA, Lehrbücher zur
katholischen Theologie, 12)

Aymans/Mörsdorf, Kanonisches Recht, Bd. 1, Paderborn u. a. 1991

Anrechenbar für:
Pflichtfach für 011 (08W. 11W) D7 gemeinsam mit Grundfragen des Kirchenrechts 2; Pflichtfach für 011 (02W): Kirchenrecht I

erscheint im Vorlesungsverzeichnis unter:
D7 Grundfragen des KirchenrechtsKirchenrechtD7 Grundfragen des Kirchenrechts;

 


010063  Gr. 1

VK

Prüf.imm: nein

Grundfragen des Kirchenrechts 2 - Quellen des Kirchenrechts

und Allgemeine Normen

1 ECTS, 1 SemStd

Unterrichtssprache: Deutsch

Erster Termin: 19.03.2012, Letzter Termin: 25.06.2012

Termine:
MO 19.03.2012, 26.03.2012 und 16.04.2012 15.15-16.00 Ort: Hörsaal 47  Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8; MO 23.04.2012 15.15-16.00 Ort: Hörsaal 48  Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8; MO wtl von 30.04.2012 bis 25.06.2012 15.15-16.00 Ort: Hörsaal 47  Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8

Inhalt:
Gegenstand der Vorlesung ist im ersten Teil die Entwicklung der kirchlichen Rechtsquellen, die von den Canones der ersten Synoden und Konzilien über die mittelalterlichen Canonessammlungen zur ersten Erstellung eines kirchlichen Gesetzbuches im Jahr 1917 und zu den geltenden Gesetzbüchern, dem Codex Iuris Canonici von 1983 für die lateinische Kirche und dem Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium für die katholischen Ostkirchen führte. Im zweiten Teil der Vorlesung geht es um einige Gegenstandsbereiche der Allgemeinen Normen des CIC. Zentrale Themen sind hier vor allem die beiden wichtigsten materiellen Rechtsquellen des kanonischen Rechts: Gesetz und Gewohnheit sowie die Mittel der Einzelfallgerechtigkeit: Epikie, Aequitas canonica und Dispens.

Ziele:
Kenntnis der wichtigsten Quellen des Kirchenrechts; Befähigung zur Interpretation und Anwendung kirchlicher Rechtsnormen.

Methoden:
Vorlesung mit der Möglichkeit zu Rückfragen und Diskussion; zu jeder Vorlesung werden Arbeitsblätter mit thematischer Übersicht und bibliographischen Hinweisen ausgeteilt.


Literatur:
Aymans/Mörsdorf, Kanonisches Recht, Bd. 1, Paderborn u. a. 1991

Péter Erdö, Geschichte der Wissenschaft vom kanonischen Recht, Berlin 2006

Peter Krämer, Kirchenrecht II, Stuttgart u. a. 1993

Georg May/Anna Egler, Einführung in die kirchenrechtliche Methode, Regensburg 1986

Anrechenbar für:
Pflichtfach für 011 (08W, 11W) D7 : gemeinsam mit Grundfragen des Kirchenrechts 1

erscheint im Vorlesungsverzeichnis unter:
D7 Grundfragen des KirchenrechtsD7 Grundfragen des Kirchenrechts;


010099  Gr. 1

VO

Prüf.imm: nein

Kirchliches Eherecht

1 ECTS, 1 SemStd

Unterrichtssprache: Deutsch

Erster Termin: 14.03.2012, Letzter Termin: 27.06.2012

Termine:
MI wtl von 14.03.2012 bis 27.06.2012 16.15-17.00 Ort: Hörsaal 46  Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8

Inhalt:
Um die Forderung Christi nach Unauflöslichkeit der Ehe wirksam werden zu lassen, stellt die Kirche für das Eingehen der Ehe hohe Anforderungen auf. In dieser Vorlesung sollen die Grundzüge des kirchlichen Eherechts auf dem Hintergrund der kirchlichen Lehre über die Ehe behandelt werden: die Ehefähigkeit ebenso wie der Ehewille und die Eheschließungsform. Zur notwendigen Ergänzung des in der Vorlesung Behandelten ist die angegebene Pflichtlektüre erforderlich.

Ziele:
Kenntnis der rechtlichen Dimension des Ehesakraments, insbesondere sowohl der notwendigen Bedingungen für ein gültiges Zustandekommen einer Ehe als auch der diesem ggf. entgegenstehenden Ehehindernisse, um in der Lage zu sein, das kirchliche Eherecht bei der Vorbereitung einer Eheschließung sachkundig anwenden zu können.

Methoden:
Vorlesung mit der Möglichkeit zu Rückfragen und Diskussion; zu jeder Vorlesung werden Arbeitsblätter mit thematischer Übersicht und bibliographischen Hinweisen ausgeteilt.


Literatur:
CIC/1983 (Lat./dt.), 6. Aufl., Kevelaer 2009

Aymans/Mörsdorf, Kanonisches Recht, Bd. 3, Paderborn u. a. 2007, S. 325-532 (Pflichtlektüre)

Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hrsg. von Joseph Listl/Heribert Schmitz, 2. Aufl., Regensburg 1999

Joseph Prader/Heinrich J. F. Reinhardt, Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis, 4. Aufl., Essen 2001

Anrechenbar für:
Pflichtfach für 011 (08W, 11W) D42 und für 033 193 (08W, 11W) B15, Pflichtfach für 011 (02W)

erscheint im Vorlesungsverzeichnis unter:
D42 Liturgiewissenschaft, Sakramententheologie, Kirchliches EherechtB15 Einführung in das KirchenrechtKirchenrechtB15 Einführung in das KirchenrechtD42 Liturgiewissenschaft, Sakramententheologie, Kirchliches Eherecht;


010121  Gr. 1

VO

Prüf.imm: nein

Sakramentenrecht

3 ECTS, 2 SemStd

Unterrichtssprache: Deutsch

Erster Termin: 14.03.2012, Letzter Termin: 27.06.2012

Termine:
MI wtl von 14.03.2012 bis 27.06.2012 14.15-16.00 Ort: Hörsaal 47  Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8

Inhalt:
In der Feier der Sakramente und in der Verkündigung des Wortes Gottes vollzieht die Kirche ihr Wesen. Die Sakramente tragen in höchstem Maße dazu bei, daß die kirchliche Gemeinschaft auferbaut, gestärkt und dargestellt wird. Zum Schutz der Authentizität der Sakramente und des Rechts der Gläubigen auf die Feier der Sakramente hat die Kirche schon seit alters Regelungen erlassen, die folgende Bereiche betreffen:

- Vollmacht und Berechtigung zur Sakramentenspendung

- Voraussetzungen für den Sakramentenempfang

- Form und Intention bei der Feier der Sakramente und schließlich

- die rechtlichen Wirkungen der Sakramente.

Die Vorlesung wird sich in rechtlicher Perspektive mit den Sakramenten der Kirche außer dem Ehesakrament befassen; zum Eherecht wird eine eigene Vorlesung stattfinden.

Ziele:
Kenntnis des kirchlichen Sakramentenrechts, Befähigung zu seiner sachgerechten Anwendung und zur kritischen Auseinandersetzung mit der kirchlichen Praxis der Feier der Sakramente.

Methoden:
Vorlesung mit Möglichkeit zu Rückfragen und Diskussion; zu jeder Vorlesung werden Arbeitsblätter mit thematischer Übersicht und bibliographischen Hinweisen ausgeteilt.


Literatur:
CIC/1983 (Lat./dt.), Kevelaer, 6.
Aufl. 2009 (sollte zu den Vorlesungen mitgebracht werden);

CCEO/1990 (Lat./dt.), Paderborn 2000; Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hrsg. von Joseph Listl/Heribert Schmitz, Regensburg, 2. Aufl. 1999;

Peter Krämer, Kirchenrecht I, Stuttgart, Berlin, Köln 1992;

Libero Gerosa, Das Recht der Kirche, Paderborn 1995;

(AMATECA, Lehrbücher zur katholischen Theologie, 12);

Aymans/Mörsdorf, Kanonisches Recht, Bd. 3, Paderborn u. a. 2007.

Prüfungsrelevante Ersatzlektüre für Berufstätige: auf Anfrage am Institut für Kanonisches Recht.

Anrechenbar für:
Pflichtfach für 011 (02W) und für 011 (08W) D48

erscheint im Vorlesungsverzeichnis unter:
D48 Sakramentliche Feiern: VertiefungKirchenrechtD48 Sakramentliche Feiern: Vertiefung;


 

010106  Gr. 1

DS

Prüf.imm: ja

Kirchliche Bewegungen, geistliche Gemeinschaften

und kanonische Lebensgemeinschaften

4 ECTS, 2 SemStd

Unterrichtssprache: Deutsch

Termine:
MO wtl von 19.03.2012 bis 25.06.2012 18.15-20.00 Ort: Seminarraum 3 (Kath) Schenkenstraße EG

Inhalt:
Ein Blick in das Päpstliche Jahrbuch (Annuario Pontificio) vermittelt eine erste Ahnung von der großen Vielfalt an Orden und Gemeinschaften, die es aktuell in der Kirche gibt. Im Laufe der Jahrhunderte sind bis in die heutige Zeit immer wieder neue Ausformungen des sog. konsoziativen Elements entstanden. Hinzu treten vor allem in der letzten Zeit neue geistliche Gemeinschaften und kirchliche Bewegungen. Das Kirchenrecht hält einen umfangreichen Normenbestand für die rechtliche Gestaltung "kanonischer Lebensverbände" bereit; daneben gibt es innerhalb und außerhalb des kirchlichen Gesetzbuchs eine Fülle von Regelungen für kirchliche Gemeinschaften. Je nach Charisma und Erfordernissen der jeweiligen Zeit unterscheiden sich die Orden, Bewegungen und religiösen Gemeinschaften in ihren Organisationsformen und ihren rechtlichen Strukturen. Im Seminar soll die dahinterstehende Typologie anhand ausgewählter Beispiele erarbeitet werden.

Ziele:
Kennenlernen verschiedener kirchenrechtlicher Organisationsformen kirchlicher Gemeinschaften; Befähigung zur rechtlichen Einordnung solcher Zusammenschlüsse.

Methoden:
Sowohl selbständige Bearbeitung von Referatsthemen als auch deren gemeinsame Erarbeitung und Diskussion


Literatur:
Winfried Aymans/Klaus Mörsdorf, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici, Bd. II: Verfassungs- und Vereinigungsrecht, Paderborn-München-Wien-Zürich, 13. Aufl. 1997, 540-755; Libero Gerosa, Das Recht der Kirche (AMATECA 12), Paderborn 1995, 307-328. Peter Krämer, Kirchenrecht I, Stuttgart u. a. 1992, 144-164; Libero Gerosa, Charisma und Recht, Einsiedeln, Trier 1989; Bruno Primetshofer, Ordensrecht, Freiburg, 4. Aufl. 2003

Anrechenbar für:
für 011 (08W, 11W) D31 oder DAM,  066 793 MAM, Fächerkontingentseminar 3 oder (freies) Wahlfach für 011 (02W), 012 (02W), 020 (02W); 066 800 RW M21

erscheint im Vorlesungsverzeichnis unter:
M21: Vertiefende TeildisziplinD31 Seminare zur philosophischen und theologischen VertiefungDAM DiplomarbeitsmodulSeminareSeminareSeminareD31 Seminare zur philosophischen und theologischen VertiefungDAM Diplomarbeitsmodul;

UNIVIS-Anmeldezeitraum vom 15. Februar 2012, 10:00 bis 1. März 2012, 10:00 Uhr


360003  Gr. 1

PV

Prüf.imm: ja

Privatissimum

2 ECTS, 1 SemStd

Unterrichtssprache: Deutsch

Termine:
n.Ü.

Vorbesprechung: MO 19.03.2012 16:30 Ort: Institut für Kanonisches Recht, Schenkenstraße 8-10, 1010 Wien. Weitere Termine n.Ü.

Inhalt:
Das kirchliche Recht ist in den beiden Gesetzbüchern CIC und CCEO in lateinischer Sprache formuliert worden. Es handelt sich dabei um die kirchliche Rechtssprache, deren Kenntnis für eine fundierte Beschäftigung mit dem Kirchenrecht unabdingbar ist. Die sachgerechte Interpretation und Anwendung des Kirchenrechts kann nur dann gelingen, wenn die Fachbegrifflichkeit und Grammatik richtig erfaßt werden. In der Lehrveranstaltung ist anhand von verschiedenen Begriffsbeispielen vor allem die Frage zu untersuchen, inwieweit dem kirchlichen Gesetzgeber eine einheitliche und eindeutige Terminologie gelungen ist.

Ziele:
Einführung in die Problematik der kirchlichen Rechtssprache und in die kanonistische Hermeneutik. Weckung des Methodenbewußtseins.

Methoden:
Selbständige Bearbeitung von Referatsthemen und deren gemeinsame Diskussion.


Literatur:
Klaus Mörsdorf, Die Rechtssprache des Codex Iuris Canonici. Eine kritische Untersuchung, Paderborn 1937; Winfried Aymans/Klaus Mörsdorf, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici, Bd. II, Paderborn-München-Wien-Zürich, 13. Aufl. 1991, § 10, 128-132; Georg May/Anna Egler, Einführung in die kirchenrechtliche Methode, Regensburg 1986. Ilona Riedel-Spangenberger, Art. Hermeneutik des Kirchenrechts, in: LKStKR 2 (2002), 235 f.

Anrechenbar für:
LV für 780 Doktorat neu und 080

erscheint im Vorlesungsverzeichnis unter:
3. Lehrveranstaltungen insbesondere für Doktoratsstudierende;

UNIVIS-Anmeldezeitraum vom 15. Februar 2012, 10:00 bis 1. März 2012, 10:00 Uhr

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