
Zum Inhalt:
Das Recht der Kirche hat in erster Linie die Aufgabe, die Sendung der Kirche durch die Verkündigung des Wortes Gottes, die Feier seiner Sakramente und die Ausübung der kirchlichen Caritas sicherzustellen. Kann es dann überhaupt Aufgabe kirchlicher Rechtsprechung sein, die persönlichen Rechte einzelner in der Kirche zu schützen? Die kirchenrechtliche Tagung befasste sich mit den fundamentalen Fragen eines kirchlichen Prozess- oder Verfahrensrechts.
— Wie ist die Legitimation kirchlichen Verfahrensrechts zu begründen?
— Ist es unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzes gleichgültig, ob ein Verfahren (z. B. ein Strafverfahren) auf dem Verwaltungs- oder dem Prozessweg durchgeführt wird?
— Sind die Mittel zum Schutz individueller Rechte in solchen Verfahren (insbesondere bei der Beanstandung der Lehre eines Autors) hinreichend ausgebaut?
— Welche Anforderungen stellen sich der Kirchenrechtswissenschaft und der kirchlichen Gesetzgebung bezüglich des Rechtsschutzes im Blick auf die Zukunft?