• Nach Ihrer Rückkehr füllen Sie mit Ihrer Studienprogrammleitung das Formular "Antrag auf Anerkennung" aus und lassen die im Ausland abgeschlossenen Kurse im Rahmen Ihres Studiums anerkennen. Dazu benötigen Sie auch das Sammelzeugnis der Gastuniversität (transcript of records).
  • Eine Kopie dieses Antrags auf Anerkennung reichen Sie dann bitte gemeinsam mit dem vollständig unterzeichneten Learning Agreement und dem transcript of records im International Office ein.
  • Sprechen Sie die im Ausland gewählten Kurse (auch Abänderungen) unbedingt immer mit Ihrer Studienprogrammleitung ab.
  • Die Anerkennung von freien Wahlfächern (Diplomstudium) oder "Alternativen Erweiterungen" (BA/MA) ist meist einfacher als von Pflichtfächern - daher ist es vorteilhaft, sich diese ECTS für das Auslandsstudium "aufzuheben".
  • Wenn Sie über ein angemeldetes Erweiterungscurriculum für einen ERASMUS-Platz nominiert sind, ist die Studienprogrammleitung des EC-Fachs für die Anerkennung zuständig.